Widerstand im Bundesrat: „Wir müssen Karl Lauterbach stoppen“

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien kündigt in einem Interview über die geplanten Corona-Regeln Widerstand an. 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit Maske: Sitzt nicht, wackelt und hat Luft.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit Maske: Sitzt nicht, wackelt und hat Luft.dpa/Kappeler

Im Bundesrat, bestehend aus den jeweiligen Länderregierungen, regt sich laut einem Bericht der Bild-Zeitung Widerstand gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Hintergrund sind die kürzlich beschlossenen Corona-Maßnahmen für die kommende kalte Jahreszeit. Der Bundesrat muss den Maßnahmen, die ab dem 1. Oktober gelten sollen, noch zustimmen. 

In einem Interview mit der Bild-Zeitung sagte Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien von der CDU, dass die jüngsten Änderungen im Infektionsschutzgesetz für Schüler katastrophal wären. Es sei ein Rückfall in die Anfangszeit der Pandemie, als es noch keine Impfungen gab, so Prien.

Karin Prien (CDU), Präsidentin der Kultusministerkonferenz spricht bei der Pressekonferenz zur Veröffentlichung des nationalen Bildungsberichts 2022 in der Bundespressekonferenz. 
Karin Prien (CDU), Präsidentin der Kultusministerkonferenz spricht bei der Pressekonferenz zur Veröffentlichung des nationalen Bildungsberichts 2022 in der Bundespressekonferenz. Carsten Koall/dpa

Die beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass Schüler, die eine Corona-Infektion überstanden haben, erst nach Vorlage eines bestätigten negativen Testergebnisses wieder in die Schule dürfen. Die Regelung soll bis April 2023 gelten, heißt es auf der Website der Bundesregierung. 

Erwachsene sind von dieser Regelung ausgenommen

Dazu sagte Bildungsministerin Prien gegenüber Bild: „Schülerinnen und Schüler werden erneut schlechter gestellt als Erwachsene und Arbeitnehmer. Das neue Infektionsschutzgesetz behandelt Kinder und Jugendliche mit Corona, als hätten sie die Pest oder Cholera.“

Eine solche Regelung, Nachweise über die Genesung zu erbringen, erfolgte vor den Corona-Maßnahmen nur bei schweren, ansteckenden Krankheiten wie beispielsweise Cholera, Diphterie oder der Pest. Im Infektionsschutzgesetz heißt es dazu im Paragraph 33 und 34, dass die aufgelisteten Krankheiten verbieten würden, jegliche Ausbildungs- und Freizeiteinrichtungen zu betreten. Erst eine Genesung, die ärztlich attestiert wurde, erlaube wieder einen Besuch.

Prien: „Wir müssen Karl Lauterbach stoppen“

Prien sagte weiter, die Regelung führe dazu „dass nur in die Schule zurück darf, wer im Testzentrum einen negativen Coronatest gemacht hat oder vom Arzt gesundgeschrieben wurde. Es ist völlig unverhältnismäßig, Schülerinnen und Schüler mitunter wochenlang wegen einer einfachen Coronainfektion vom Unterricht ausschließen, während jedermann sonst gemäß RKI Empfehlung nach fünf Tagen wieder ganz normal am Leben teilhaben kann.“

Gegenüber Bild soll Prien außerdem appelliert haben: „Wir müssen Karl Lauterbach stoppen.“ Weiter äußerte sie, dass Schleswig-Holstein dem Gesetz nicht im Bundesrat zustimmen werde, solange eine Corona-Infektion mit Pest, Cholera und Tuberkolose gleichgesetzt werde.