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Newsletter #11 - #ProfisgegenImpfpflicht

Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,

Die Debatte im Bundestag um die allgemeine Corona-Impfpflicht steht vor der Tür. Am Donnerstag, den 7. April 2022 – ironischerweise der Weltgesundheitstag der WHO – debattieren die Abgeordneten 70 Minuten lang über die fünf überparteilichen Gesetzesentwürfe und stimmen danach ab.

Nun heißt es noch ein letztes Mal laut werden!

Bisher zeichnet sich keine Mehrheit für einen der Anträge ab. Um einen letzten Versuch zu unternehmen, die deutschen Politikerinnen und Politiker auf ihrem evidenzfreien Sonderweg wachzurütteln, startet ÄFI die Aktion #ProfisgegenImpfpflicht.

Heute Morgen, am 4. April 2020, hat ÄFI einen Aufruf an alle ärztlichen Kolleginnen und Kollegen gerichtet, uns ein bis zu 60 Sekunden langes Video per WeTransfer an news@individuelle-impfentscheidung.de zu schicken.

Einsendeschluss ist der 7. April 2022 um 8 Uhr – Videos, die nach Einsendeschluss geschickt werden, können leider nicht mehr berücksichtigt werden!

Einige Videos haben wir bereits veröffentlicht. Ähnlich wie bei #nichtmeinaerztetag wollen wir mit dieser Aktion mediale Präsenz zeigen und ein klares Signal seitens der Ärzteschaft senden.

Auch hier noch einmal der Appell: Bitte beteiligen Sie sich! Wir sind #ProfisgegenImpfpflicht – Sie auch?

Für alle nicht-ärztlichen Abonnentinnen und Abonnenten: Sie können sich weiterhin mit dem Hashtag #impfenohnepflicht und dem Profilbild "Impfpflicht? Nope!" in den sozialen Medien (Twitter, Instagram & Co.) gegen die Corona-Impfpflicht aussprechen. Ihre Stimme ist jetzt wichtiger denn je!

Wir sind Ihnen für Ihre Unterstützung sehr dankbar!

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Neue Videos

Interview mit Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler zur Corona-Impfpflicht

Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung hat sich in den vergangenen Monaten wie auch bei der Masernimpfung ganz klar für eine freie Impfentscheidung ausgesprochen und sich auf verschiedenen Wegen dafür stark gemacht.

Unter anderem hatte der Verein zwei Rechtsgutachten bei Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, in Auftrag gegeben. Über das aktualisierte Gutachten zur allgemeinen Impfpflicht wie auch das Gutachten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht spricht der renommierte Verfassungsrechtler mit uns im Interview. Das Fazit bleibt gleich:

Jede Art von Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig!

Sie können sich das Video über unsere sozialen Medien (Youtube, Instagram, Odysee) und unsere Webseite anschauen.

Weitere spannende Interviewgäste

In den letzten Wochen hat das ÄFI-Team einige spannende Gäste interviewt. Mit der Gesundheitswissenschaftlerin Dr. Bettina Berger haben wir über die Petition „Das Ich im Wir“ und die Anhörung im Petitionsausschuss am 14. März 2022 gesprochen. Mit Prof. Dr. Gaidzik, Leiter der Instituts für Medizinrecht und Vorsitzender der Ethik-Kommission an der Universität Witten-Herdecke, haben wir ein Interview über die rechtlichen Aspekte der Corona-Impfung geführt. Und zu guter Letzt haben wir Dr. Erich Freisleben über seine hausärztlichen Erfahrungen mit den Covid-19-Impfstoffen und deren Nebenwirkungen befragt.

Selbstverständlich finden Sie alle Interviews in unseren sozialen Medien (Youtube, Instagram, Odysee).

Wenn Sie sich zukünftig mehr Interviews auf den ÄFI-Kanälen wünschen, dann teilen Sie uns dies gerne mit – beispielsweise über die unten aufgeführte Umfrage zu unserem Newsletter. Vielen Dank!

Einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht

Legen Sie Widerspruch ein!

Da die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht am 15. März in Kraft getreten ist, hat das Gesundheitsamt nun die rechtliche Möglichkeit, gegen nicht-geimpfte Mitarbeiter in sozialen und medizinischen Einrichtungen ein Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot auszusprechen oder oder ein Bußgeld zu verhängen.

Sollte es dazu kommen, schreiben Sie unbedingt dem Gesundheitsamt!

Wir haben Ihnen dazu auf unserer Homepage eine Vorlage mit dem Titel „Muster-Widerspruch gegen Schreiben des Gesundheitsamtes zur Vorlage eines Nachweises nach § 20a Abs. 2 S. 1 IfSG“ zum Download bereitgestellt. Sollte das Gesundheitsamt Sie also auffordern, einen Immunitätsnachweis vorzulegen, legen Sie auf schriftlichem Wege Widerspruch gegen diese Aufforderung ein.

Umfrage in eigener Sache

Welche Themen interessieren Sie?

Wir möchten gerne Themen im Newsletter ansprechen, die für Sie relevant sind. Dafür haben wir eine zwei-minütige Umfrage vorbereitet, in der Sie unseren Newsletter bewerten und Ihre Wünsche mitteilen können. So helfen Sie uns, die Qualität unserer Inhalte konstant hochzuhalten. Vielen Dank!
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Sollten Sie das Spendentool nicht nutzen, sondern traditionell überweisen wollen, wählen Sie bitte diese Kontoverbindung:

IBAN DE05 4306 0967 6055 6211 00 (GLS Bank)

Vielen Dank für Ihre Hilfe!


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