Liebe Abonnentinnen und Abonennten,
inzwischen hat auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Auslaufen der Impfpflicht im Gesundheitswesen zum Jahresende bestätigt. Seine Begründung lässt allerdings aufhorchen: Angesichts der neuen sich ausbreitenden Virusvariante BQ1.1 sei nicht mehr davon auszugehen, dass eine Impfung Dritte vor einer Infektion schützt. Die Begründung für die Teil-Impfpflicht sei damit obsolet.
Nicht so eindeutig ist die rechtliche Situation für laufende Bußgeldverfahren: Anknüpfungspunkt des Bußgeldverfahrens in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impf- und Nachweispflicht ist in der Regel der Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand: innerhalb der vom Gesundheitsamt gesetzten Frist keinen der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise vorgelegt zu haben.
Da das Gesetz bislang nicht für verfassungswidrig erklärt wurde, das Bundesverfassungsgericht diese Regelung vielmehr mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) als seinerzeit verfassungsgemäß gebilligt hatte, können Ordnungswidrigkeiten der Vergangenheit durchaus weiterverfolgt und anhängige Bußgeldverfahren fortgesetzt werden.
Dass die Regelungen zur Impfpflicht zum Jahresende auslaufen, führt also nicht automatisch und nicht zwangsläufig zur Einstellung oder Beendigung anhängiger Bußgeldverfahren zu § 20a IfSG.
Weitere relevante Aspekte für die Bußgeldverfahren sowie Mustertexte für Betroffene und Einrichtungsleitungen finden Sie in unserem ausführlichen Bericht.
Außerdem möchten wir Sie schon jetzt auf unsere Briefaktion hinweisen: Wir haben die Ständige Impfkommission (STIKO) schriftlich aufgefordert, ihre COVID-Impfempfehlungen zu überdenken und angesichts der aktuellen Infektionslage endlich auf eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung nach EbM-Kriterien umzustellen.
Auch das für Arzneimittelsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat Post von uns erhalten. Mit Blick auf Impfnebenwirkungen haben wir das PEI zur Stellungnahme aufgefordert, wie die Arzneimittelsicherheit im Allgemeinen und speziell im Falle der Impfung gegen SARS-CoV-2 ermittelt wird.
Über die Reaktionen werden wir Sie in den kommenden Wochen an dieser Stelle informieren.
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