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Sondernewsletter #45 – Widerspruch gegen die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften


Liebe Leserinnen und Leser,


im vergangenen Newsletter haben wir Sie darüber informiert, dass die WHO in einer Nacht- und Nebel-Aktion eine Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV bzw. International Health Regulations - IHR) beschlossen hat. Dieser Beschluss kam entgegen ihren Statuten (IGV Art. 55) zustande. Auch die deutsche Delegation in der Weltgesundheitsversammlung hat für die Änderungen gestimmt.

Wird den neuen IGV nicht innerhalb von 10 Monaten durch die Mitgliedstaaten widersprochen, treten die Änderungen automatisch nach 12 Monaten in Kraft und werden völkerrechtlich bindend.

Vor allem folgende Positionen sind nicht hinnehmbar:
  • Künftig kann der WHO-Generaldirektor schon bei einem bloßen Verdacht bzw. einer Risikoeinschätzung einen pandemischen Notfall ausrufen.

  • Künftig sollen alle Informationen, die der WHO zuwiderlaufen, als Desinformation eingestuft und bekämpft werden.

  • Dies betrifft vor allem Informationen zum Thema Impfen: Was wissenschaftlich evident ist, wird die WHO künftig bestimmen. Kritische Stimmen sollen unterdrückt werden. Impfpflichten und neuartigen, aber unausgetesteten Technologien (z.B. auf mRNA-Basis) werden Tür und Tor geöffnet. Vor allem der Pharmaindustrie kommt dieses Vorhaben entgegen.

  • Damit werden individuelle Entscheidungen zu spezifischen therapeutischen Maßnahmen verunmöglicht. Die international anerkannte ethische Grundlage des informed consent wird für Patientenentscheidungen ausgehebelt - Patientinnen und Patienten sehen sich dann plötzlich willkürlich verordneten Behandlungen gegen ihren Willen ausgesetzt.

  • WHO-Chef Tedros A. Ghebreyesus erklärte: „Ich denke, es ist an der Zeit, aggressiver gegen die Impfgegner vorzugehen.“

Nach den Berichten über die WHO-Pläne haben uns zahlreiche Rückmeldungen von Leserinnen und Lesern erreicht mit der Frage, wie der WHO Einhalt geboten werden und was man selbst dazu beitragen kann.

Damit Deutschland den IGV widerspricht, muss der Deutsche Bundestag die Bundesregierung entsprechend beauftragen. Leider hat sich der Bundestag bisher nur unzureichend mit dem Thema auseinandergesetzt.

Um dies zu ändern, haben wir eine Aktion ins Leben gerufen, über die wir Sie heute informieren:

Schreiben Sie den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises!

Machen Sie deutlich, dass Sie von ihnen erwarten, dass sie sich im Bundestag für einen Widerspruch gegen die IGV einsetzen.

Dazu haben wir einen Musterbrief aufgesetzt und auf der ÄFI-Website zum Download hinterlegt. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, die Abgeordneten Ihres Wahlkreises nach Eingabe Ihres Wohnortes bzw. Ihrer Postleitzahl sofort zu identifizieren. Das Adressfeld Ihres Briefes wird entsprechend automatisch ausgefüllt.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, den Brief nach Ihren Wünschen zu formulieren: Die Briefvorlage enthält einen Standard-Text, den Sie durch Ihre persönlichen Anmerkungen ergänzen können. Ebenso können Sie auch weiteren Abgeordneten als denen Ihres Wahlkreises schreiben.

Wichtig ist, dass möglichst viele Menschen einen Brief abschicken (keine Mail - diese wird von den Abgeordneten u. U. nicht ausreichend wahrgenommen!). Denn unabhängig von ihren Beweggründen für das bisher an den Tag gelegte mangelhafte Interesse gilt: Abgeordnete reagieren sehr empfänglich auf die Sorgen der Menschen ihres Wahlkreises, schließlich möchten sie wiedergewählt werden.

Nutzen Sie diese Chance: Werden Sie aktiv und schreiben Sie jetzt persönlich Ihren Abgeordneten. Die Zeit drängt: Die Frist für den Widerspruch läuft bereits!

Wir freuen uns, wenn möglichst viele von Ihnen sich an dieser Aktion beteiligen. Machen Sie gerne auch andere Menschen in Ihrem Umfeld auf unsere Aktion aufmerksam.

Ebenfalls freuen wir uns, wenn Sie Rückmeldungen Ihrer Abgeordneten (gerne mit Ihren anonymisierten Daten) für eine eventuelle Veröffentlichung an uns weiterleiten.

Lassen Sie uns gemeinsam etwas dafür tun, dass Deutschland den IGV widerspricht!

Mit freundlichen Grüßen



Dr. med. Alexander Konietzky
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstandes

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Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.
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10961 Berlin
Deutschland

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