Newsletter #32 – Auf dem Weg zu einer weiteren Impfpflicht?
Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,
Bundestag und Bundesrat haben beinahe klammheimlich das Infektionsschutzgesetz geändert und die Meldepflicht für RSV beschlossen. Künftig müssen Ärzte jeden direkten oder indirekten Nachweis melden, soweit er auf eine akute Infektion mit diesem Erkältungsvirus hinweist. Mit Namen des Patienten und weiteren Angaben zur Person.
Zwar gab es in den vergangenen beiden Jahren mehr Krankheitsfälle durch RSV. Allerdings ist nicht das Virus gefährlicher geworden, sondern das Immunsystem vieler Kinder war durch die Abschottungsmaßnahmen während Corona geschwächt. Dadurch hatte RSV hinterher leichtes Spiel.
Daraus nun eine gesetzliche Meldepflicht abzuleiten, legt einen Verdacht nahe: Hier soll die Krankheit künstlich aufgeblasen werden, um Impfstoffen und am Ende einer Impfpflicht den Weg zu ebnen. Zahlreiche (vorzugsweise mod-RNA-)Impfstoffe für RSV befinden sich in der Entwicklung.
Wie unausgereift und damit potenziell gefährlich diese neue Impf-Technologie ist, davon zeugen die zahlreichen Fälle des Post-Vac-Syndroms nach der COVID-Impfung. Bei Letzterer ändert sich die Forschungslage beinahe täglich. Daher haben wir unseren Fachbeitrag zu COVID-19 vorzeitig aktualisiert.
Neu in der Reihe der Fachbeiträge erscheint ein Artikel zu Polio. Zwar wurden die letzten Fälle von Kinderlähmung (Poliomyelitis) in Deutschland 1990 registriert. Der Einsatz oral verabreichter Lebendimpfstoffe führte jedoch zu einer neuen Form von Impf-Poliomyelitis. Der Umstieg auf intramuskuläre Einzelimpfstoffe brachte Schutz vor Erkrankung, hat aber zur Folge, dass Geimpfte das Virus weitergeben können. Wir beleuchten dieses Dilemma auch anhand zahlreicher Tabellen und Grafiken.
Das führt uns zu einer von Lesern gestellten Frage, inwiefern unsere Fachbeiträge einem wissenschaftlichen Anspruch genügen bzw. wie wir relevante Studien finden, prüfen und auswählen. Dazu haben wir einen eigenen Beitrag verfasst. Er macht anschaulich, wie ein ÄFI-Fachbeitrag entsteht und wie wir seine Qualität und Aktualität sicherstellen.
Ebenfalls angeregt durch unsere Leser haben wir die Suchfunktion auf der ÄFI-Website verbessert. Interessante Beiträge lassen sich nun nach Relevanz, Datum und Kategorien filtern. So gelangen Sie schneller zu einem Suchergebnis, das Ihnen weiterhilft. Probieren Sie es aus - wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen!
Diese und weitere Themen rund um den Verein haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und eine anregende Lektüre!
Das RSV-Virus wird namentlich meldepflichtig. Dabei waren die hohen Erkrankungszahlen der letzten beiden Erkältungssaisons hausgemacht. Droht bald eine Impfpflicht?
COVID-19: Fachbeitrag mit aktualisierten Informationen
Neue Studien eingearbeitet
Corona verschwindet aus der öffentlichen Diskussion. Aber im Hintergrund laufen zahlreiche Studien. Beinahe täglich erscheinen wissenschaftliche Ergebnisse, die viele Aspekte der Krankheit und der Impfungen neu beleuchten.
Video: Post-COVID-/Post-Vac-Syndrom aus hausärztlicher Sicht
Ein Vortrag von Dr. Erich Freisleben
Bei einer Veranstaltung des Netzwerks Ärzte für Naturheilkunde Berlin in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Ganzheitsmedizin Berlin ging es um klinische Erfahrungen, Diagnostik und Therapieoptionen.
Wie die Krankheit nun durch die Impfung zurückkommt. Dazu unser neuer Polio-Fachbeitrag und der Podcast #25. Zu hören gibt es unseren Podcast auf allen Plattformen, auf denen es Podcasts zu finden gibt: Podigee, Spotify, Deezer, Apple Podcasts & Co.
Vorbereitung, Literaturrecherche, Texterstellung: Wir zeigen, welche Arbeitsschritte ein Fachbeitrag bis zu seiner Veröffentlichung durchläuft. Und wie seine Aktualität gewährleistet wird.
Nur mit Ihrer Hilfe können wir unser gemeinsames Anliegen einer freien und individuellen Impfentscheidung optimal vertreten: durch fachliche Expertise, eine breite öffentliche Informationsarbeit, Rechtsberatung und politische Arbeit.
Ob einmalige oder regelmäßige Spende: Jeder Beitrag hilft! Da unser Verein als gemeinnützig anerkannt ist, können Sie Spenden bis 300 Euro schon mit dem Nachweis Ihrer Überweisung bzw. Ihres Kontoauszugs steuerlich geltend machen. Für großzügigere Zuwendungen stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.