|
|
Newsletter #14 - Gemeinsam erfolgreich
|
|
Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,
- 24.12.2021, 09:35 Uhr - Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) startet seine Kampagne mit einer Stellungnahme gegen die allgemeine Impfpflicht in Deutschland.
- 31.03.2022, 15:10 Uhr - Nach Medieninformationen verwirft die Gruppe um Baehrens, Dahmen & Co. ihren Antrag für eine Impfpflicht ab 18 (SARSCoVImpfG) mangels Unterstützung.
- 05.04.2022, 18:45 Uhr - Die Gruppe um Baehrens, Dahmen & Co. stellen ihren Kompromissvorschlag vor.
- 07.04.2022, 13:02 Uhr - Deutschland atmet auf: Alle Anträge für die allgemeine Corona-Impfpflicht im Bundestag sind grandios gescheitert!
104 Tage nach Start unserer Kampagne gab es für Sie und für uns Grund zum Jubeln: Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist zurecht am 7. April gescheitert.
Wir möchten Ihnen wie angekündigt in diesem Newsletter aufzeigen, welche Schritte wir gegangen sind, um dieses Ziel zu erreichen. Wir haben dabei keine Mühen gescheut, denn wie wir immer wieder betont haben: Jede Art von Corona-Impfpflicht ist medizinisch und juristisch vollkommen sinnlos.
Bei all unseren Aktionen haben Sie uns stets unterstützt und unser Anliegen einer individuellen Impfentscheidung geteilt. Ohne Sie wäre unsere Kampagne also niemals so erfolgreich gewesen - dafür nochmal ein herzliches Dankeschön!
Wir wollen Fachkräfte im Gesundheitswesen so gut wie möglich während dieser schwierigen Zeit unterstützen. Dafür hatten wir Sie in einem vorherigen Newsletter schon auf unseren Muster-Widerspruch aufmerksam gemacht. Aufgrund von Rückmeldungen, dass einige Gesundheitsämter den Muster-Widerspruch nicht akzeptieren, haben wir uns entschieden nachzulegen: Sie finden daher nun auf unserer Webseite eine Muster-Erwiderung auf das Schreiben des Gesundheitsamtes. |
|
Noch ein wichtiger Hinweis: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat angekündigt bereits morgen, am Donnerstag, den 19. Mai 2022 über eine erste Verfassungsbeschwerde zur Impfpflicht im Gesundheitswesen zu entscheiden. Die von ÄFI unterstützten Verfassungsbeschwerden sind weiterhin anhängig und werden wahrscheinlich in den kommenden Wochen entschieden.
Da ÄFI vom Bundesverfassungsgericht in dem morgen zur Entscheidung anstehenden Verfahren als sachkundiger Dritter angefragt war und eine ausführliche Stellungnahme eingereicht hat, sind wir gespannt, ob und wie sich das BVerfG zu dieser und anderen eingereichten Stellungnahmen äußern wird. Die morgige Entscheidung wird zudem wegweisend für weitere Entscheidungen sein, so auch für die von uns unterstützten Verfassungsbeschwerden.
Sollte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für verfassungsgemäß erklären, setzen wir uns selbstverständlich weiterhin mit aller Kraft für die von der Impfpflicht im Gesundheitswesen Betroffenen ein.
Nun folgend fassen wir erst einmal für Sie die verschiedenen Aspekte und Ergebnisse unserer Kampagne übersichtlich zusammen.
|
|
ÄFI hat als ärztlicher Verein gleich mehrere Stellungnahmen erarbeitet. Neben dem Positionspapier vom 24. Dezember 2021 haben die Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht (11. Februar 2022) und zum SARSCoVImpfG (9. März 2022) viel Aufmerksamkeit erregt. Auch wenn die Stellungnahme von ÄFI als Sachverständiger beim Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren leider kaum Beachtung fand, so steht die Entscheidung und ein Kommentar zur Stellungnahme im Hauptsacheverfahren noch aus.
Die Stellungnahme wurde zudem im WELT-Artikel „Das Verfassungsgericht weigert sich, die geänderte Gefahrenlage zu erkennen“ angeführt. Insbesondere auch auf Twitter wurden die Stellungnahmen reger Bestandteil fachlicher Diskussionen. |
|
Rechtsgutachten & Verfassungsbeschwerden
|
|
Ende Dezember hat der Deutsche Bundestag beschlossen, eine Impfpflicht im Gesundheitswesen einzuführen. Deshalb hat ÄFI zwei verfassungsrechtliche Gutachten bei Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, in Auftrag gegeben. Das erste Gutachten bezieht sich auf die allgemeine Corona-Impfpflicht, das zweite auf die Impfpflicht im Gesundheitswesen. In beiden Gutachten kommt der Oldenburger Verfassungsrechtler zum Ergebnis, dass die Corona-Impfpflicht verfassungswidrig ist.
Die Rechtsgutachten dienten so auch der argumentativen Grundlage der von Kanzlei Keller & Kollegen eingereichten und von ÄFI unterstützten Verfassungsbeschwerden gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen. |
|
Keine Impfpflicht im Gesundheitswesen!
Bei der im Dezember 2021 gestarteten Aktionen haben wir dazu aufgerufen, mit einer Unterschrift auf unserer Webseite gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen zu stimmen. Wir können nun stolz verkünden, dass 36.824 Menschen unserem Appell gefolgt sind! Wir werden Ihnen den Zweck des Appells noch zeitnah aufzeigen. Denn Ihre Unterschrift war schließlich nicht umsonst!
Zusätzlich hatten wir Sie darum gebeten, uns Ihre Geschichte zur Impfpflicht im Gesundheitswesen mitzuteilen. Bei den inzwischen über 1000 Zuschriften waren sehr viele bewegende Geschichten und Statements dabei. Das Leid, das durch die Impfpflicht im Gesundheitswesen entstanden ist, darf nicht in Vergessenheit geraten! Darum haben wir als einen ersten Schritt am 15. Februar angefangen, jeden Tag eine Geschichte auf unserer Webseite und auf Twitter zu veröffentlichen. Und sollte die Impfpflicht im Gesundheitswesen weiterhin besteht, werden wir damit auch nicht aufhören!
Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument
Diese Aktion umfasste drei Motive mit dem Slogan „Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument!“ und wurde in verschiedenen Bereichen ausgespielt.
|
|
Mit unserer im März 2022 ausgestrahlten Online-Werbung in Portalen wie FAZ, SZ, FR oder WELT haben wir knapp 2.5 Millionen Menschen erreicht! Zusätzlich zur Online-Werbung hatten wir am 25. und 26. Januar in den Print-Ausgaben von BILD und BZ (Region Berlin-Brandenburg) zur Orientierungsdebatte über die allgemeine Impfpflicht jeweils zwei unserer Motive geschaltet. Ebenfalls analog waren unsere Plakatautos, die jeweils am 17. & 18. Februar, 16. & 17. März und 6. & 7. April durch Berlin gefahren sind, um Bürgerinnen und Bürger sowie Politikerinnen und Politiker zu erreichen. Letztlich haben wir mit unseren Motiven auch noch Werbung auf Social Media gemacht, was jedoch kaum erfolgreich war: Nach wenigen Stunden wurden die Anzeigen wieder einkassiert und stehen bis heute zur Überprüfung aus.
Die derzeitige Zensur auf Social Media Plattformen ist eine Katastrophe!
Schreiben Sie an Ihren Abgeordneten oder Ihre Abgeordnete!
Unsere Briefaktion war ganz besonders erfolgreich: Über 4.000 Menschen haben mitgemacht und einen Brief an die Politikerinnen und Politiker des entsprechenden Wahlkreises geschickt. Wir haben zahlreiche Rückmeldungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Antwortbriefen erhalten, aber auch von Bundestagsabgeordneten selbst.
Hier können wir uns also sicher sein: Die Politik hat unser gemeinsames Anliegen wahrgenommen!
#impfenohnepflicht
Mit der Aktion #impfenohnepflicht am 17. März konnten wir ein starkes Zeichen zur Orientierungsdebatte im Bundestag setzen: Mit über 17.000 Tweets unter dem Hashtag an einem Tag sind wir auf Platz drei der Twitter-Trends katapultiert worden. Zahlreiche Accounts haben unser Anliegen geteilt und sich mit ihren Argumenten lautstark gegen die allgemeine Impfpflicht eingesetzt. Ein solcher Erfolg hat unsere Erwartungen weit übertroffen! Selbst heute wird der Hashtag noch rege genutzt, um dem Unmut gegenüber der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Ausdruck zu verleihen.
#ProfisgegenImpfpflicht
#ProfisgegenImpfpflicht war die letzte Aktion, die wir vor der Abstimmung über die allgemeine Corona-Impfpflicht in Deutschland auf die Beine gestellt haben. Wir haben an unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen appelliert, uns ein Video mit klarer Positionierung gegen die allgemeine Impfpflicht zuzuschicken, die wir dann vom 4. bis 6. April auf unseren sozialen Medien veröffentlicht haben. Auch hier kam es wieder einmal zu Zensur auf Instagram und Youtube – wir sind aber den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen für Ihr Statement sehr dankbar und freuen uns, dass die Videos auf Twitter, Youtube und Instagram rege geteilt wurden. |
|
Die Podiumsdiskussion der Tölzer Grünen, an der unser Vorstandsmitglied Dr. med. Jost Deerberg und Fachanwalt Jan Matthias Hesse von der Kanzlei Keller & Kollegen teilgenommen hatten, hat es sogar in den Merkur geschafft! Der Tenor des Gesprächs über die allgemeine Impfpflicht scheint zwiegespalten, insgesamt ist unser Fazit dennoch positiv, denn das Kernanliegen des Vereins konnte erfolgreich an eine breite Leserschaft kommuniziert werden. |
|
Zu Beginn unserer Kampagne ist uns bewusst geworden, wie wichtig es ist, direkten Kontakt mit Politikerinnen und Politikern aufzunehmen und zu pflegen. So findet unser Anliegen und unsere Kompetenz in Sachen individuelle Impfentscheidung Gehör bei den Entscheidungsträgern einer Impfpflicht. Ein offener Brief hat in unserem Fall weniger Erfolg gebracht als eine direkte Kontaktaufnahme über die politischen Büros.
Wir werden gerade auch in Bezug auf die Impfpflicht im Gesundheitswesen unsere Kontakte weiter ausbauen und dafür kämpfen, dass das Gesetz zurückgenommen wird. |
|
Wir sind froh, dass wir mit ihrer Hilfe einen Teil zur Abwendung der allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland beitragen konnten! Wie groß unser Anteil dabei ist, lässt sich leider nicht quantifizieren. Wir sind uns aber sicher, dass die Kampagne erfolgreich war. Und auf den Resultaten lässt sich sehr gut für künftige Kampagnen aufbauen.
Unser Ziel in den kommenden Monaten wird ohne Frage die Rücknahme der Impfpflicht im Gesundheitswesen sein. Es kann nicht sein, dass die vielen hart arbeitenden und dringend benötigten Fachkräfte im Gesundheitswesen ohne stichhaltige Argumente von der Politik auf die Straße gesetzt oder zu einer Impfung gezwungen werden können – das ist einer Demokratie unwürdig! Wann immer es hier Neuigkeiten gibt, werden wir Sie selbstverständlich über unsere Webseite, den Newsletter und die Social Media Kanäle informieren.
Alle Aktionen finden Sie hier auf unserer Webseite zum Nachlesen. |
|
Wir brauchen Ihre Unterstützung!
|
|
Jede Spende ist willkommen!
Helfen Sie mit, unsere Vereinsziele zu verwirklichen – sei es über unsere Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die Rechtsberatung oder die politische Arbeit. Über unser Spendentool können Sie einmalig oder regelmäßig spenden – wir freuen uns über jeden Beitrag!
|
|
Da unser Verein als gemeinnützig anerkannt ist, können Sie Spenden bis 300 Euro über den Nachweis der Überweisung bzw. Ihres Kontoauszugs steuerlich geltend machen. Für großzügigere Zuwendungen stellen wir Ihnen gern eine Spendenbescheinigung aus.
Sollten Sie das Spendentool nicht nutzen, sondern traditionell überweisen wollen, wählen Sie bitte diese Kontoverbindung:
IBAN DE05 4306 0967 6055 6211 00 (GLS Bank)
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
|
|
|
|
Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. Gneisenaustr. 42 10961 Berlin Deutschland
news@individuelle-impfentscheidung.de
|
|
Wenn Sie diese E-Mail (an: unknown@noemail.com) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.
|
|
|
|
|