Newsletter #10

#impfenohnepflicht

Liebe Abonnentinnen und Abonnenten ,

heute ist es so weit – im Bundestag findet die erste Lesung der Impfpflicht-Anträge statt. Bisher liegen 5 Anträge vor, die jeweils von Abgeordneten unterschiedlicher Parteien unterstützt werden, da der Fraktionszwang aufgehoben wurde.

Machen Sie mit und zeigen Sie Ihre Unterstützung!

Dazu startet ÄFI heute eine Aktion unter dem Hashtag #impfenohnepflicht auf den sozialen Medien. 

Posten Sie heute, warum Sie eine Impfpflicht jedweder Art ablehnen und nutzen Sie dabei den Hashtag #impfenohnepflicht. Gerade auf Twitter wird der Verein dazu auch selbst Statements veröffentlichen. Ziel ist es, so viele Menschen wie möglich und gerade auch die Politiker zu erreichen, damit wahrgenommen wird, dass eine Impfpflicht das falsche Instrument ist!

Mit Profilbild Farbe bekennen!

Wir stellen für die sozialen Medien und für Messenger-Dienste (z. B. Instagram, Twitter, Facebook, Telegram etc.) außerdem eine Grafik bereit, die auch als Profilbild genutzt werden kann.

Zeigen Sie, wie breit der Widerstand gegen eine allgemeine Impfpflicht ist!

Apropos Widerstand: Inzwischen haben mehrere Tausend Menschen bei unserer Briefaktion mitgemacht und ihre Meinung an die Politik geschrieben. Noch haben Sie die Möglichkeit: Schreiben Sie an Ihren Abgeordneten oder Ihre Abgeordnete und schildern Sie, warum eine Impfpflicht das falsche Instrument ist!

Stellungnahme zum SARSCovImpfG

(Impfpflicht Ü18)

Am 3. März 2022 wurde der „Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)“ auf der Seite des Deutschen Bundestages veröffentlicht und von 233 Abgeordneten unterschrieben. Unter den Befürwortern der Impfpflicht befinden sich unter anderem Bundeskanzler Olaf Scholz, Gesundheitsminister Karl Lauterbach und der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Janosch Dahmen.

Der Gesetzesentwurf sieht eine allgemeine Impfpflicht für alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren in Deutschland vor. Ausgenommen sind Personen, die als genesen gelten oder aufgrund von medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) hat daraufhin eine Stellungnahme erarbeitet, welche die wesentlichen Argumente der verantwortlichen Bundestagsabgeordneten auflistet und wissenschaftlich prüft.

Das Fazit:

Die aktuellen Impfstoffe vermitteln einen guten Eigenschutz vor schwerer Erkrankung, aber keinerlei relevanten Fremdschutz.

Die aktuelle Virusvariante führt nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung des Gesundheitssystems.

Somit fehlt einer verpflichtenden Impfung jede wissenschaftliche Evidenz oder gesundheitspolitische Rationale.

Hier können Sie die wesentlichen Aussagen sowie die vollständige Stellungnahme lesen.

Aktualisiertes Rechtsgutachten zur allgemeinen Corona-Impfpflicht

Im Auftrag von ÄFI hat Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, das bereits veröffentlichte Gutachten zur Corona-Impfpflicht aktualisiert und ergänzt.

Wir haben das 110 Seiten lange Dokument für Sie auf einer Seite zusammengefasst und die Kernargumente herausgestellt. Das Ergebnis bleibt gleich:

Eine allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 verletzt zahlreiche Grundrechte, nicht zuletzt die Menschenwürde. Sie verstößt darüber hinaus gegen das Bestimmungsgebot und das Wesentlichkeitsprinzip. Deshalb ist sie verfassungwidrig.

Umsetzungshinweise zum Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Am 15. März 2022 ist das höchst problematische „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ in Kraft getreten. Damit müssen nun alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinischen oder sozialen Bereich an das Gesundheitsamt gemeldet werden, die keine der vorgeschriebenen Nachweise vorlegen können. Dem Gesundheitsamt obliegt es dann nach Einzelfallprüfung und entsprechender Fristsetzung ein Bußgeld, Betretungs- oder Beschäftigungsverbot zu verhängen. Bis zu einem Verbot dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Impfausweis, Genesenstatus oder Attest regulär weiterarbeiten, sodass es erst einmal nicht wie befürchtet zu Versorgungsengpässen kommen dürfte.

Es gibt jedoch keine einheitliche bundesweite Vorgehensweise bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die Bundesländer haben teils sehr unterschiedliche Vorgehensweisen angekündigt. Unser juristischer Beistand Jan Matthias Hesse, Fachanwalt für Medizinrecht von der Anwaltskanzlei Keller & Kollegen, hat deshalb die Umsetzungshinweise der einzelnen Bundesländer recherchiert und zusammengestellt. Sie finden diese auf der Webseite von ÄFI.

Wer Mitglied im Verein ist, hat zudem die Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten im Forum von ÄFI auszutauschen und frühzeitig über Neuigkeiten informiert zu werden. Hier können Sie Mitglied werden.

Wir bei Social Media

Zu guter Letzt möchten wir Ihnen noch unser neuestes Video vorstellen:

Deutschland scheint ein gesundheitspolitischer Geisterfahrer in Europa zu sein – auf frontalem Kollisionskurs mit den Grundfesten unseres Menschen- und Gesellschaftsbildes. Dr. med. Steffen Rabe stellt klar, dass eine allgemeine Impfpflicht der Höhepunkt einer völlig faktenresistenten Politik ist, die jede Orientierung an der Wissenschaft verloren hat. Es gibt inzwischen kein einziges Argument mehr für eine Impfpflicht. Deutschland braucht also weder eine einrichtungsbezogene noch eine allgemeine Impfpflicht. 

Mehr erfahren Sie im Video auf Youtube, Instagram, Odysee oder auf unserer Webseite.

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