Newsletter #8

Liebe Abonnentinnen und Abonnenten ,

eine erste Orientierungsdebatte zur allgemeinen Impfpflicht hat am 26. Januar 2022 stattgefunden. Wer die Debatte ganz oder nur in Teilen verfolgt hat, muss sich über die Faktenferne, mit der dort lauthals immer noch die Herdenimmunität und - beinahe monotheistisch - die Impfung als alleiniger Ausweg einfordert wurde, kopfschüttelnd gewundert haben.

Punktgenau hat unsere Vereins-Kampagne "Die Corona-Impfplicht ist das falsche Instrument" in der Berliner Ausgabe der BILD und der BZ am 25. und 26. Januar für Aufmerksamkeit und Informationsmöglichkeit gesorgt.

Wir wollten und wollen damit Politikerinnen und Politikern, Bürgerinnen und Bürgern ganz klar zeigen, dass Deutschland keine Impfpflicht braucht!

Hier erfahren Sie mehr

Am 26. Januar ging ein Werbe-LKW mit großen LED-Anzeigeflächen im Berliner Regierungsviertel ins Rennen und sollte auf unser Anliegen aufmerksam machen. Allerdings dauerte es keine zehn Minuten, bis die Polizei unter Androhung einer Strafanzeige die Nutzung des Fahrzeuges in Berlin untersagte!

Die Ausweichroute führte uns nach Potsdam, um zumindest Fotos und Filmaufnahmen von der Aktion in den Kasten zu bekommen und um hier noch einige Menschen zu erreichen. Doch auch in Potsdam war die Polizei nach kurzer Zeit auf uns aufmerksam geworden und hatte – trotz unserer Erklärung, dass wir keine Versammlung abhalten würden – binnen Minuten ein Verfahren wegen Übertretung des Versammlungsverbots eingeleitet.

Wir lassen uns natürlich nicht unterkriegen und machen weiter! Damit allen Politkerinnen und Politikern, allen Bürgerinnen und Bürgern klar wird, dass es für die Impfpflicht – sowohl für die allgemeine als auch für die einrichtungsbezogene – keine Rechtfertigung gibt.

Im Gegenteil: Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument!

Zur allgemeinen Corona-Impfpflicht

Verfassungsrechtliches Gutachten zur allgemeinen Corona-Impfpflicht

Schon im Vorfeld hatten wir ein Rechtsgutachten bei dem renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler in Auftrag gegeben. Wir baten ihn, die Verfassungsmäßigkeit der angedachten allgemeinen Impfpflicht auf Herz und Nieren zu prüfen. Der Oldenburger Justiziar kommt dabei zu einem eindeutigen Ergebnis:

Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig!

Dieses Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ist sowohl in voller Länge als auch in Kurzform mit den wichtigsten Argumenten auf unserer Webseite veröffentlicht.

Es wird bei den von uns in Vorbereitung befindlichen Verfassungsbeschwerden als stützende Grundlage Verwendung finden.

Annette Bopp aus dem Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unseres Vereins hat mit Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler ein Interview geführt und damit diese schwere Kost für Sie und uns als juristische Laien verdaulich aufbereitet. Sie finden es sowohl auf unserer Webseite als auch in unseren sozialen Medien (Youtube, Instagram, Odysee).

Zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Wie geht es weiter?

Aktuell herrscht große Verwirrung um die Regelungen bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Am 1. Februar 2022 kam die Meldung, dass ungeimpfte Pfleger nach dem 16. März zunächst weiterarbeiten dürfen. Neben dem offensichtlich drohenden Personalmangel sorgt aber auch die Umsetzung für viel Kritik.

Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. wurde vom Verfassungsgericht in Karlsruhe neben anderen namhaften Gesellschaften des deutschen Medizinsektors in einem anhängigen Verfahren von ca. 40 Klageführern um eine Stellungnahme gebeten. Diese wurde über das letzte Wochenende von unserer wissenschaftlichen Mitarbeiterin und einem Vorstandsmitglied in gewohnter Präzision und Schärfe formuliert und Anfang dieser Woche fristgerecht vorgelegt.

Da es sich um laufende Verfahren handelt verbieten sich hier weitere Details.

Aber Sie können sicher sein:

Auch in dieser Stellungnahme positioniert sich der Verein ganz klar gegen die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht und unterstützt die Betroffenen mit vollen Kräften.

Sie haben Fragen zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht?

Alles, was Sie dazu bis zum 15.03.2022 wissen müssen, finden Sie in dem vom Anwalt für Medizinrecht Jan Matthias Hesse zusammengestellten FAQs (Häufig gestellte Fragen) auf unserer Webseite.

Quellen:

Tagesschau, 1. Februar 2022

Tagesschau Liveticker, 1. Februar 2022

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Neue Studien

Long-Covid-Symptome und ihre Dauer bei SARS-CoV-2-positiven Kindern – eine landesweite dänische Kohortenstudie

Die zwei bisher besten Studien zu diesem Thema aus der Schweiz und aus Deutschland werden nun um eine weitere sehr gut gemachte Studie aus Dänemark ergänzt.

Die dänischen Kollegen untersuchten mehr als 100.000 Kinder zwischen 0 und 17 Jahren in einem Zeitintervall von drei Monaten zwischen März und Mai 2021, und befragten diese, bzw. ihre Eltern zu verschiedenen Symptomen, die Long-Covid zugeschrieben werden.

Die Ergebnisse zeigten, dass 12-51 % der Kinder vier Wochen nach der Infektion noch Symptome hatten, wobei die Zahl mit steigendem Alter zunahm. Die häufigsten Symptome waren neben der angegebenen Schwäche, die Geruchs- und Geschmacksstörungen, Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten.

In der Kontrollgruppe (vergleichbare Gruppe von Kindern ohne SARS-CoV-2-Infektion) war ein ähnlich großer Anteil (15-38 %) der Kinder von ähnlichen Symptomen wie Konzentrationsschwierigkeiten, Husten, Kopfschmerzen oder Schwächegefühl betroffen. Bei den 0- bis 5-Jährigen positiv getesteten Kindern berichteten 5 % weniger Kinder von Symptomen als in der Kontrollgruppe. 54-75 % der Kinder hatten nach einem bis fünf Monaten keine Symptome mehr.

Ein paradox klingendes Ergebnis der Studie lautet:

Das Wohlbefinden war bei SARS-CoV-2 infizierten Kindern höher als in der Kontrollgruppe.

Das Fazit der Studie ist, dass Long-Covid hauptsächlich bei älteren Schulkindern auftritt. Die mögliche Größenordnung für das Auftreten eines Long-Covid-Syndroms wird auf dieser Datengrundlage mit 0,8 % geschätzt. Die Autorinnen und Autoren vermuten, dass Symptome, wie Konzentrationsschwierigkeiten, Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen und Übelkeit, die in vorherigen Studien mit Long-Covid in Verbindung gebracht wurden, eher mit den sozialen Beschränkungen, also Long-Lockdown zusammenhängen müssten.

Quelle:

Borch et al., 2022

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