Liebe Leserinnen und Leser,
zu den Langzeitwirkungen von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zählt auch die Neuregelung der Vorhaltepauschale für Arztpraxen. Die mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung verabredete Neuregelung tritt Anfang Januar 2026 in Kraft.
Sie sieht vor, dass jeder Hausarzt künftig in den ersten drei Quartalen 7 Prozent seiner Patienten impfen muss, im vierten Quartal sogar 25 Prozent, wenn er sich Zuschläge bei der Vorhaltepauschale sichern möchte. Umgekehrt gilt: Führt er weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durch, wird die Vorhaltepauschale um 40 Prozent gekürzt.
Eigentlich soll die Vorhaltepauschale die ärztliche Versorgung in der Fläche garantieren – das hausärztliche Angebot soll honoriert werden. Nun aber wird die Pauschale an die Durchführung von Impfungen und anderen Leistungen gekoppelt. Quantität statt Qualität.
Damit geraten die ärztliche Therapiefreiheit und indirekt auch die gesundheitliche Selbstbestimmung der Patienten (Stichwort: individuelle Impfentscheidung) unter Druck. Lesen Sie dazu unsere Einschätzung.
Bei einer Anhörung im US-Senat wurde erstmals über eine unveröffentlichte Studie zum Vergleich ungeimpfter und geimpfter Kinder berichtet. Demnach leiden geimpfte Kinder im Durchschnitt 2,5-fach häufiger unter chronischen Erkrankungen als ungeimpfte. Ein vielfaches Risiko ergab sich für Asthma, genetisch bedingte allergische Erkrankungen, Autoimmunerkrankungen und neurologische Entwicklungsstörungen.
Wir haben uns die Studie genauer angesehen und auf Qualität der Durchführung und Stichhaltigkeit der Ergebnisse geprüft – mit diesen Ergebnissen. Sehen Sie dazu auch ein Video mit dem ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky.
Apropos Impf(neben)wirkungen: Zur Bestimmung von Impfeffektivität und Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe hatte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) seinerzeit die Safevac-2.0-App unters Volk gebracht. Fast 740.000 Teilnehmer lieferten bis Ende 2023 entsprechende Daten aus eigener Erfahrung. Und was tat das PEI damit? Nichts. Jedenfalls nicht öffentlich. Schon ein Jahr lang steht die angekündigte Veröffentlichung der Auswertung inzwischen aus.
Stattdessen meldet sich nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und verkündet, das Spontanmeldesystem des PEI sei besser geeignet, die Sicherheit der Impfstoffe zu beurteilen. Genau jenes Spontanmeldesystem, wegen dessen Schwächen die Safevac-App einst entwickelt wurde. Es erfasst lediglich einen Bruchteil an Nebenwirkungen und im Gegensatz zur App keine Chargennummern und Impfstoffnamen.
Warum mühen sich die Behörden, die Auswertung der App unter der Decke zu halten? Weil sie nicht in das Bild der „sicheren und wirksamen“ COVID-19-Impfstoffe passt? Der ÄFI-Vorstandssprecher kommentiert die „vollständige Bankrotterklärung des PEI“ in einem weiteren Video.
Während wir uns noch mit solchen Rätseln auseinandersetzen müssen, hat sich einiges bezüglich der Zulassung der COVID-19-Impfstoffe getan – nicht in Deutschland, sondern wiederum in den USA. Zuletzt wurden dort die Impfempfehlung für Risikogruppen und sogar die Zulassung der Impfstoffe für gesunde Personen unter 65 Jahren zurückgezogen. In unserem aktualisierten Fachbeitrag geben wir dazu einen Überblick. Neben weiteren neuen Forschungsergebnissen gehen wir auch auf den Zusammenhang von Impfstatus und Krankenstand bei medizinischem Personal ein, DNA-Verunreinigungen und mögliche Risiken des Boosterns.
Mit dieser Aktualisierung (und allen künftigen Aktualisierungen unserer Impf-Fachbeiträge) bieten wir einen neuen Leser-Service an: Anhand eines wissenschaftlichen Hintergrundpapiers lassen sich die jeweiligen Änderungen punktgenau nachvollziehen. Außerdem zeigen wir Ihnen auf, wie unsere Literatursuche funktioniert, welche Studien berücksichtigt werden und welche nicht.
Die ÄFI-Fortbildung im Herbst macht Sie fit für eine evidenzbasierte und rechtssichere individuelle Impfberatung. Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich überdies ärztliche Fortbildungspunkte!
Mehr zu diesen und weiteren Themen sowie rund um die Arbeit des Vereins haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre! |