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Newsletter #64 – AG Impfpflicht: Das RKI befürwortete eine allgemeine Impfpflicht entgegen interner Zweifel

Liebe Leserinnen und Leser,

das Robert Koch-Institut (RKI) hat sich im Vorfeld der Bundestagsabstimmung im April 2022 für eine allgemeine Corona-Impfpflicht ausgesprochen. Das geht aus der E-Mail-Korrespondenz des RKI in der AG Impfpflicht hervor, die das Institut der klagenden Journalistin Aya Velázquez zur Verfügung gestellt hat.

Das Eintreten für eine Impfpflicht erfolgte demnach trotz erklärter Zweifel aus dem eigenen Haus: Die Fachebene hatte angesichts der mangelhaften Wirksamkeit eine neutrale Haltung zur Corona-Impfung empfohlen. Die Korrespondenz legt nahe, dass die Haltung der RKI-Leitung pro Impfpflicht wohl von politischem Druck herrührte.

In dieses Bild fügt sich das insgesamt von der Öffentlichkeit weitgehend abgeschirmte Agieren der Arbeitsgruppe Impfpflicht. Dort wurde auch über Möglichkeiten zur Durchsetzung einer Impfpflicht beraten: mittels Impfregister, Bußgeldern und Haftstrafen. Lesen Sie dazu unsere ausführliche Einordnung.

Neuigkeiten auch von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI: Sie hat ihre Impf-Empfehlung für Meningokokken geändert. Die Impfung gegen Meningokokken C für alle Kleinkinder wird gestrichen, dafür sollen alle 12- bis 14-Jährigen eine Meningokokken-ACWY-Impfung erhalten. Und das trotz der extrem niedrigen Zahl invasiver Erkrankungen. Mit ihrer Entscheidung stellt sich die STIKO erneut gegen die Empfehlungen der WHO.

Einen positiven Effekt hat die Entscheidung: Durch die Rücknahme der MenC-Impfung verringert sich die Aluminiumbelastung ein wenig, denn die ACWY-Impfstoffe für Jugendliche enthalten kein Aluminium. Lesen Sie hier unsere Analyse.

Bei anderen Impfungen haben wir unsere Fachbeiträge neu veröffentlicht und damit eine bessere Lesefreundlichkeit und Darstellung der Studienlage gewährleistet. Das betrifft zunächst die Beiträge zu Mumps und Röteln, für die es nur Kombinationsimpfstoffe mit einem Masernimpfstoff gibt. Aufgrund der Nachweispflicht einer Immunität gegen Masern herrscht praktisch auch eine Impfpflicht gegen Mumps und Röteln.

Dabei hat die Mumps-Impfung die Bevölkerungsimmunität gegen die Erkrankung insgesamt verschlechtert. Für Röteln stellt sich die Frage, ob eine Impfung der Risikogruppe nicht ausreichend wäre.

Bei Windpocken, für die es immerhin Einzelimpfstoffe gibt, gegen die aber die meisten europäischen Länder nicht impfen, ist unklar, inwiefern die Impfung die Erkrankung ins Erwachsenenalter verschiebt und Herpes-Zoster-Erkrankungen (Gürtelrose) begünstigt.

Ausführliche Informationen zu unseren Aktualisierungen finden Sie hier: Mumps, Röteln und Windpocken.

Mehr zu diesen und weiteren Themen sowie rund um die Arbeit des Vereins haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre!

RKI war für allgemeine Corona-Impfpflicht trotz interner Zweifel

Freigeklagter E-Mail-Verkehr

Der E-Mail-Schriftverkehr des Robert-Koch-Institutes in der AG Impfpflicht zeigt: Während es innerhalb der Behörde längst Zweifel an der Wirksamkeit der Corona-Impfungen gab, sprach man sich in der interministeriellen Arbeitsgruppe für eine allgemeine Impfpflicht aus. Diskutiert wurde dort im Vorfeld der Bundestagsdebatte von April 2022 auch die Einrichtung eines Impfregisters sowie mögliche Zwangsmaßnahmen für die Umsetzung einer Impfpflicht: Bußgeld, Beugehaft und Erzwingungshaft.

STIKO empfiehlt Meningokokken-ACWY-Impfung für alle Jugendlichen

MenC-Impfung für Kleinkinder gestrichen

Trotz extrem niedriger invasiver Erkrankungszahlen hat die STIKO ihre Impfempfehlung für Meningokokken geändert: Künftig sollen alle Jugendlichen im Alter von 12-14 Jahren eine Meningokokken-ACWY-Impfung erhalten. Im Gegenzug entfällt die bisherige Impfung gegen Meningokokken C für alle Kleinkinder. Damit stellt sich die STIKO erneut gegen die Empfehlungen der WHO. ÄFI kritisiert diese Entscheidung.

Mumps-Impfung hat Immunität der Bevölkerung verschlechtert

Altersverschiebung erhöht Risiko für schwerere Verläufe

Durch die Impfung hat sich zwar die Inzidenz reduziert – in vielen Industrieländern um beachtliche 99 %. Aber aufgrund des Impfversagens hat sich das Erkrankungsalter vom in der Regel unkritischen Kindesalter in Richtung des häufiger kritischen Jugendlichen- bis jungen Erwachsenenalters verschoben. Oft sind auch geimpfe Personen in Mumpsausbrüchen betroffen und können Ausbrüche auslösen, wobei höhere Komplikationsraten im Vergleich zu ungeimpften Personen festgestellt werden. Wir haben daher unseren Impf-Fachbeitrag völlig überarbeitet.

Röteln-Impfempfehlung nur für die Risikogruppe?

Außer in der Schwangerschaft eine harmlose Erkrankung

Da die Rötelnimpfung nur in Kombination mit mindestens einer Masern- und einer Mumpskomponente verfügbar ist, herrscht praktisch eine Impfpflicht. Mangels Einzelimpfstoffs sind die Nebenwirkungen der Röteln-Komponente unklar. Zwar gibt es Hinweise auf unspezifische positive Wirkungen von Lebendimpfstoffen. Da eine natürliche Infektion für lebenslange Immunität sorgt, stellt sich aber die Frage, warum alle gegen eine an sich harmlose Krankheit geimpft werden sollen. Lesen Sie dazu unseren grundlegend aktualisierten Röteln-Fachbeitrag.

Windpocken: Impfung gegen eine harmlose Erkrankung bei unklarer Datenlage

Probleme: Altersverschiebung und Gürtelrose-Erkrankungen

Auch unseren Windpocken-Fachbeitrag haben wir aktualisiert. Windpocken sind ebenfalls eine harmlose Kinderkrankheit mit absolut seltenen Komplikationen. Zwar ist die Impfung sehr effektiv, aber weiterhin unklar sind die Folgewirkungen der Impfung –insbesondere für eine Erkrankung im Erwachsenenalter und die Zunahme von Gürtelrose-Erkrankungen (Herpes Zoster). Die Zulassungsdaten weisen teils gravierende Mängel auf, von denen sich die STIKO bei ihrer Impfempfehlung hat leiten lassen. Die meisten europäischen Länder verzichten auf die Impfung.

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Auch dieses Mal haben wir interessante neue Medienartikel für Sie gesammelt und verlinkt. Die Hinweise verstehen sich als Beiträge zur Meinungsbildung. Der bloße Hinweis darauf bedeutet nicht, dass wir uns die Ansichten von Autoren, Redaktionen oder Herausgebern zu eigen machten. Die Position der ÄFI finden Sie in unserem Leitbild.

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